Nutzen und Vorteil einer Sorgerechtsvollmacht

Manchmal genügt schon die Erteilung einer sogenannten Sorgerechtsvollmacht, um eine gerichtliche Entscheidung zu verhindern bzw. erst gar nicht notwendig werden zu lassen. Hier erfahren Sie mehr!
Sorgerechtsvollmacht

Das Gesetz legt fest, dass einem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stattzugeben ist, soweit zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Aus unserer Erfahrung als Fachkanzlei für Familienrecht wissen wir, dass solche Sorgerechtsstreitigkeiten langwierig, konfliktreich und emotionsgeladen sein können. Oftmals lassen sich Konflikte und Blockaden der elterlichen Handlungsfähigkeit aber auch ohne die Aufhebung der gemeinsamen Sorge lösen. Manchmal genügt schon die Erteilung einer sogenannten Sorgerechtsvollmacht, um eine gerichtliche Entscheidung zu verhindern bzw. erst gar nicht notwendig werden zu lassen.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr!

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Gemeinsames Sorgerecht aufheben
  2. Sorgerechtsvollmacht
  3. Gerichtliche Entscheidung oder Sorgerechtsvollmacht?

 

  1. Gemeinsames Sorgerecht aufheben

Wenn selbst ein Mindestmaß an Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Eltern abhandengekommen ist, spricht vieles dafür, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. In diesen Fällen nämlich bleiben die Kindesinteressen häufig auf der Strecke, da die Eltern in ihren eigenen Konflikten verharren sind. Sie blockieren sich dann häufig bei den alltäglichsten Entscheidungen, ohne dass das gemeinsame Kind hiervon profitiert. Im Gegenteil: In solchen Fallkonstellationen kann es aus Gründen des Kindeswohl geboten sein, den Konflikt der Eltern durch Übertragung der alleinigen Sorge vorerst zu beenden.

 

  1. Sorgerechtsvollmacht

Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge für das Kind ist ein starker Einschnitt in die Rechte der Eltern. Daher ist das Familiengericht in solchen Kindschaftsangelegenheiten in der Regel bestrebt, einen milderen, weniger einschneidenden Weg zu finden.

Eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts kann sich im Einzelfall dann als nicht erforderlich erweisen, wenn ein Elternteil die andere Seite bevollmächtigt, die elterliche Sorge für das Kind alleine auszuüben. Juristen sprechen insoweit von der sogenannten Sorgerechtsvollmacht.

Der Nutzen einer Sorgerechtsvollmacht kann im Alltag groß sein. Denn sie erlaubt es, Streitigkeiten zu Gunsten des Kindes aufzulösen, da der bevollmächtigte Teil die konfliktträchtigen Angelegenheiten prinzipiell alleine regeln kann. Das kann schon dann von Vorteil sein, wenn dadurch beispielsweise eine zusätzliche Unterschrift des anderen Teils vermieden werden kann. Denn dadurch lassen sich die Reibungspunkte zwischen den Eltern reduzieren, wodurch sich die Spannungen in Bezug auf das Kind lösen lassen.

Achtung: Die Sorgerechtsvollmacht kann – wie grundsätzlich jede andere Vollmacht auch – jederzeit widerrufen werden. Hiervon sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Wenn Sie bereits im Vorfeld abschätzen können, dass Ihr Gegenüber regelmäßig mit dem Widerruf der Vollmacht drohen wird, ist diese Variante nicht der richtige Weg. Denn auch die Sorgerechtsvollmacht verlangt ein gewisses Maß an Kooperation und Kommunikation.

 

  1. Gerichtliche Entscheidung oder Sorgerechtsvollmacht?

Nach geltendem Familienrecht bleibt die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind auch nach der Trennung oder Scheidung der Eltern bestehen. Erst in einem Sorgerechtsverfahren kann ein getrenntlebendes Elternteil beantragen, dass ihm das Sorgerecht alleine übertragen wird. In diesem Prozess vor dem Familiengericht steht das Kindeswohl an oberster Stelle. Ziel nämlich muss sein, dass das Kind auch nach der Scheidung oder Trennung möglichst unbeschwert heranwächst.

Wird nun in einem solchen Verfahren das Thema Sorgerechtsvollmacht ins Feld geführt, verbirgt sich dahinter meist die Absicht, der Übertragung des alleinigen Sorgerechts entgegenzutreten. In einem solchen Fall wird das Gericht sorgfältig prüfen, ob mit der Sorgerechtsvollmacht tatsächlich etwas für das Kindeswohl gewonnen ist oder nicht. Stehen nämlich schwerwiegende Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern, kann sich eine Gerichtsentscheidung als für alle Beteiligten besser erweisen.

Nehmen sie bei Fragen zum Thema alleiniges Sorgerecht und Sorgerechtvollmacht jederzeit gerne Kontakt zu uns auf!

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Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
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