Rechtsanwältin Hülya Senol
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Rechtsvertretung im Arbeitsrecht in Köln und Umgebung
Im Bereich des Arbeitsrechts übernimmt die Kanzlei Senol die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Geschäftsführern, Betriebsräten und leitenden Angestellten sowie Arbeitnehmern. Eine zügige sowie außergerichtliche Lösung bildet stets das Ziel der Rechtsberatung.
Ist ein Rechtsstreit unvermeidbar, übernimmt die Kanzlei Senol Ihre Vertretung im Bereich des Arbeitsrechts vor dem Gericht in Köln und Umgebung. Wenn notwendig, erfolgt die Vertretung auch bundesweit. Gerne reichen wir auch eine Kündigungsschutzklage für Sie ein und vertraten Sie im Prozess. Auf Wunsch ist eine Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts auf Englisch oder Türkisch möglich, da Frau Senol beide Sprachen fließend beherrscht.
News aus dem Bereich Arbeitsrecht
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Schnelltests, Home-Office, Kinderkrankengeld: Corona-Updates im Arbeitsrecht
Corona bestimmt noch immer unseren Alltag. Neben wichtigen Updates zum Thema Corona-Schnelltest, werfen wir in diesem Beitrag auch einen Blick auf neuste Entwicklungen zum Arbeitsschutz und dem Kinderkrankengeld!
Streitthema: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit?
Wegen der Corona-Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Für den Arbeitgeber stellt sich insbesondere im Zusammenhang mit der „Kurzarbeit Null“ die Frage, ob der Jahresurlaub der Mitarbeiter aus diesem Grund gekürzt werden kann. Hier erfahren Sie mehr!
Das Arbeitsrecht versteht sich als ein Teil des Zivilrechts. Es regelt die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven wie Betriebsvertretungen oder Gewerkschaften und deren Verhandlungspartnern auf Arbeitgeberseite.
Das Rechtsgebiet umfasst Gesetze und Verordnungen, die Vorschriften für abhängige und unselbstständige Arbeitsverhältnisse vorgeben. Es lassen sich die beiden Themenfelder des Individualarbeitsrechts sowie des Kollektivarbeitsrechts unterscheiden. Ersteres betrifft das Verhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem jeweiligen Arbeitgeber. Zweiteres befasst sich mit dem Verhältnis von Betriebsräten oder Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden.
Das Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl an gesetzlichen sowie ungeschriebenen rechtlichen Regelungen, die in erster Linie dem Schutz von Arbeitnehmern dienen. Unter anderem befasst sich das Rechtsgebiet mit den folgenden Themen:
– Regelung der maximalen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz
– Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
– Erholungsmöglichkeiten und Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Entgeltfortzahlungsgesetz
– Mutterschutz und Elternzeit
– Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
– Betriebliche Interessensvertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz
– Absicherung von überbetrieblichen Interessensvertretungen wie Gewerkschaften mit Koalitionsrecht, Tarifrecht und Streikrecht
Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts versteht sich als ein besonderer Teil der Rechtsordnung und stellt den einzelnen Arbeitnehmer in den Vordergrund. Dieser verfügt in der Regel über eine besondere Schutzbedürftigkeit gegenüber dem Arbeitgeber, da dieser in einem Arbeitsverhältnis in der Regel eine überlegene Position einnimmt.
Zum einen ist der Arbeitnehmer stark auf sein regelmäßiges Einkommen angewiesen. Der Arbeitgeber ist hingegen nicht zwingend darauf angewiesen, genau den Beschäftigten als Arbeitnehmer einzustellen. Der Arbeitgeber kann somit die Arbeitsbedingungen leichter nach seinen Vorstellungen gestalten.
Zum anderen müssen sich Arbeitnehmer in der Regel nach den Vorhaben des jeweiligen Arbeitgebers richten. Dieser befindet sich somit im Sinne der Vertragsgestaltung und der Durchführung des Arbeitsverhältnisses in einer dem Beschäftigten überlegenen Position.
Das Arbeitsrecht hat zum Ziel, diese Überlegenheit des Arbeitgebers auszugleichen, indem es die Rechte des Arbeitnehmers wahrt. In erster Linie handelt es sich daher um ein Arbeitnehmerschutzrecht, das Beschäftigte vor unfairen Arbeitsbedingungen schützen soll. Gleichzeitig sollen Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen zu nehmen. Zu diesem Zweck regelt das Arbeitsrecht auch betriebliche Interessensvertretungen wie die Mitarbeitervertretung, den Personalrat und den Betriebsrat sowie überbetriebliche Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften.