Rechtsanwältin Hülya Senol

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Das Arbeitsrecht regelt alle rechtlichen Aspekte, die sich auf ein Arbeitsverhältnis beziehen. Es umfasst sowohl alle Gesetze und Verordnungen als auch sonstigen verbindlichen Bestimmungen, die eine unselbstständige und abhängige Erwerbstätigkeit umfassen. Es findet eine Unterscheidung zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht statt.
Amina Saidi
Amina Saidi
8. April, 2022.
Sehr nehte frau
Heinz-Uwe Rosenkranz
Heinz-Uwe Rosenkranz
5. April, 2022.
Tolles Team, tolle Resultate.
N. Yavuz
N. Yavuz
17. August, 2021.
Sayın Avukatım Hülya Hanımın Katkıları Girişim ve Başarılarını Takdir Çok Çok Teşekkür Ediyorum Sağlıklı Azimli Kararlı Davalarında Sonsuz Başarıların Daim Olmasını Diliyorum İyiki Sizi Tanımışım. Saygılarımla. N.Yavuz
Bahar Gr
Bahar Gr
13. August, 2021.
Sehr gute Beratung sowie gute Endergebnisse. ????
Stefan Lausberg
Stefan Lausberg
27. Januar, 2021.
Bei Rezensionen weiß man heute nicht, woran man ist. In meinem Fall habe ich Frau Senol als kompetent (soweit man das als Laie beurteilen kann), zuverlässig und hilfsbereit empfunden. Es werden keine Versprechungen gemacht, sondern Wege und Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufgezeigt. Auch, wenn es nicht zum Erfolg geführt hat, hatte ich zu jeder Zeit das Gefühl, mit Frau Senol die richtige Wahl als Rechtsbeistand getroffen zu haben.
Mc.Miguel black
Mc.Miguel black
3. Januar, 2021.
Frau Rechtsanwältin Senol Ist eine kompetente und sehr gute Anwältin Hat mich stets jahrelang begleitet und stand immer mit Rat und Tat zu Seite. Die gesamte Kanzlei ist sehr höflich und freundlich. Ich kann sie nur weiterempfehlen ich bin sehr zufrieden mit ihr. Werde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden bei Bedarf. LG Haase
Agnes Hempel
Agnes Hempel
2. Januar, 2021.
Frau Senol hat mich kürzlich wegen einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten. Sie war sehr gut vorbereitet und konnte mir schnell weiterhelfen. Die Beratung war sehr ausführlich mit vielen Tipps und dem Abwägen zwischen Prozesskosten und zu erwartendem Ergebnis. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt. Ich würde mich jederzeit wieder von ihr vertreten lassen. Die Erreichbarkeit von Fr. Senol war toll - auf meine Email erhielt ich kurzfristig eine Rückmeldung mit einem Terminvorschlag. Danke.

Rechtsvertretung im Arbeitsrecht in Köln und Umgebung

Im Bereich des Arbeitsrechts übernimmt die Kanzlei Senol die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Geschäftsführern, Betriebsräten und leitenden Angestellten sowie Arbeitnehmern. Eine zügige sowie außergerichtliche Lösung bildet stets das Ziel der Rechtsberatung.

Ist ein Rechtsstreit unvermeidbar, übernimmt die Kanzlei Senol Ihre Vertretung im Bereich des Arbeitsrechts vor dem Gericht in Köln und Umgebung. Wenn notwendig, erfolgt die Vertretung auch bundesweit. Gerne reichen wir auch eine Kündigungsschutzklage für Sie ein und vertraten Sie im Prozess. Auf Wunsch ist eine Rechtsberatung im Bereich des Arbeitsrechts auf Englisch oder Türkisch möglich, da Frau Senol beide Sprachen fließend beherrscht.

News aus dem Bereich Arbeitsrecht

Urlaub
Arbeitsrecht
Hülya Senol

Streitthema: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit?

Wegen der Corona-Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Für den Arbeitgeber stellt sich insbesondere im Zusammenhang mit der „Kurzarbeit Null“ die Frage, ob der Jahresurlaub der Mitarbeiter aus diesem Grund gekürzt werden kann. Hier erfahren Sie mehr!

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Das Arbeitsrecht versteht sich als ein Teil des Zivilrechts. Es regelt die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven wie Betriebsvertretungen oder Gewerkschaften und deren Verhandlungspartnern auf Arbeitgeberseite.

Das Rechtsgebiet umfasst Gesetze und Verordnungen, die Vorschriften für abhängige und unselbstständige Arbeitsverhältnisse vorgeben. Es lassen sich die beiden Themenfelder des Individualarbeitsrechts sowie des Kollektivarbeitsrechts unterscheiden. Ersteres betrifft das Verhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem jeweiligen Arbeitgeber. Zweiteres befasst sich mit dem Verhältnis von Betriebsräten oder Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden.

Das Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl an gesetzlichen sowie ungeschriebenen rechtlichen Regelungen, die in erster Linie dem Schutz von Arbeitnehmern dienen. Unter anderem befasst sich das Rechtsgebiet mit den folgenden Themen:

– Regelung der maximalen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz
– Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
– Erholungsmöglichkeiten und Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Entgeltfortzahlungsgesetz
– Mutterschutz und Elternzeit
– Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
– Betriebliche Interessensvertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz
– Absicherung von überbetrieblichen Interessensvertretungen wie Gewerkschaften mit Koalitionsrecht, Tarifrecht und Streikrecht

Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts versteht sich als ein besonderer Teil der Rechtsordnung und stellt den einzelnen Arbeitnehmer in den Vordergrund. Dieser verfügt in der Regel über eine besondere Schutzbedürftigkeit gegenüber dem Arbeitgeber, da dieser in einem Arbeitsverhältnis in der Regel eine überlegene Position einnimmt.

Zum einen ist der Arbeitnehmer stark auf sein regelmäßiges Einkommen angewiesen. Der Arbeitgeber ist hingegen nicht zwingend darauf angewiesen, genau den Beschäftigten als Arbeitnehmer einzustellen. Der Arbeitgeber kann somit die Arbeitsbedingungen leichter nach seinen Vorstellungen gestalten.

Zum anderen müssen sich Arbeitnehmer in der Regel nach den Vorhaben des jeweiligen Arbeitgebers richten. Dieser befindet sich somit im Sinne der Vertragsgestaltung und der Durchführung des Arbeitsverhältnisses in einer dem Beschäftigten überlegenen Position.

Das Arbeitsrecht hat zum Ziel, diese Überlegenheit des Arbeitgebers auszugleichen, indem es die Rechte des Arbeitnehmers wahrt. In erster Linie handelt es sich daher um ein Arbeitnehmerschutzrecht, das Beschäftigte vor unfairen Arbeitsbedingungen schützen soll. Gleichzeitig sollen Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen zu nehmen. Zu diesem Zweck regelt das Arbeitsrecht auch betriebliche Interessensvertretungen wie die Mitarbeitervertretung, den Personalrat und den Betriebsrat sowie überbetriebliche Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften.