Das gemeinsame Sorgerecht – Was muss gemeinsam entschieden werden?

Das Sorgerecht ist ein bedeutsamer Bereich des Familienrechts. Dieser Artikel ist dem gemeinsamen Sorgerecht gewidmet. Geklärt werden Alltagsfragen im Sorgerecht und welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen.
Sorgerecht Anwalt Köln

Das Sorgerecht ist ein bedeutsamer Bereich des Familienrechts und beschäftigt die Familiengerichte seit jeher. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es im Alltag immer wieder zu Streitigkeiten über die Kindeserziehung kommen kann. Hinzu kommt, dass häufig Unsicherheiten darüber bestehen, welche Entscheidungen die Eltern gemeinsam treffen müssen.

Während wir bereits in einem anderen Beitrag einen Überblick über die elterliche Sorge gegeben haben, ist dieser Artikel dem gemeinsamen Sorgerecht gewidmet. Geklärt werden Alltagsfragen im Sorgerecht und welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen.

Inhaltsverzeichnis

1. Wie bekommt man das gemeinsame Sorgerecht?

2. Wie sieht das gemeinsame Sorgerecht im Alltag aus?

3. Was gehört zum gemeinsamen Sorgerecht?

a) Wer bestimmt den Aufenthaltsort des Kindes?

b) Wer entscheidet über Besuch und Umgang des Kindes?

c) Wer entscheidet über die Ausbildung des Kindes?

d) Wer entscheidet über die Nutzung von Handy und Smartphones?

4. Wann ist ein Anwalt im Sorgerecht einzuschalten?

 

1. Wie bekommt man das gemeinsame Sorgerecht?

Das Sorgerecht begründet eine Reihe von Rechten und Pflichten. § 1627 BGB legt fest, dass die Eltern das Sorgerecht in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes ausüben müssen. Dass es hierbei unweigerlich zu Unstimmigkeiten kommen kann, hat auch der Gesetzgeber erkannt: In Konfliktsituationen und Meinungsverschiedenheiten müssen die Eltern versuchen sich zu einigen.

Doch wann gilt überhaupt das gemeinsame Sorgerecht? Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, übernehmen sie das Sorgerecht gemeinsam. Dies entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Regelfall.

PRAXISTIPP Scheidung oder Trennung berühren das gemeinsame Sorgerecht nicht! Lassen sich die Eltern scheiden, hat das also erst einmal keine Auswirkungen auf das Sorgerecht. Im Idealfall gelingt den Eltern eine Einigung darüber, wo das Kind lebt und wie der Kontakt ausgestaltet werden kann. In Streitfällen kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden.

Bei unverheirateten Paaren, liegt das alleinige Sorgerecht grundsätzlich bei der Mutter. Das gemeinsame Sorgerecht war lange Zeit von der Zustimmung der Mutter abhängig. Erst mit einer Reform aus dem Jahr 2013 wurden die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Sie können nun auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Der Mutter steht dann zwar die Möglichkeit offen, der gemeinsamen Sorge zu widersprechen. Allerdings muss sie dann auch begründen, warum das Sorgerecht beider Teile dem Kindeswohl entgegensteht.

 

2. Wie sieht das gemeinsame Sorgerecht im Alltag aus?

Die elterliche Sorge ist auf die Bedürfnisse des minderjährigen Kindes zugeschnitten. Sie umfasst neben der Personen- und Vermögenssorge auch die Vertretung des Kindes.

Die elterlichen Pflichten, das Kind zu erziehen, es zu beaufsichtigen und seinen Lebensmittelpunkt zu bestimmen, fällt unter den Bereich der Personensorge. Unter dem Begriff der Vermögenssorge verstehen Juristen die Pflicht der Eltern, das Vermögen des Kindes zu verwalten. Die Berührungspunkte zwischen Alltag und Sorgerecht sind mannigfaltig. Kurzum: Das Sorgerecht umfasst die gesamte Lebensführung des Kindes!

Ob die Angelegenheiten gemeinsam durch beide Elternteile oder auch alleine geregelt werden können, hängt von deren Bedeutung für das Kind ab. Je erheblicher sich eine Entscheidung der Eltern auf die Lebensverhältnisse des Kindes auswirkt, umso wichtiger ist es, dass sie von beiden Elternteilen getroffen wird. Diese Faustregel soll anhand einiger Praxisbeispiele verdeutlicht werden.

PRAXISTIPP Ist einer der Elternteile zeitweise daran gehindert, die elterliche Sorge auszuüben (z.B. wegen Urlaub oder Geschäftsreise), übernimmt der andere Teil das Sorgerecht alleine. Eine klare Aufgabenverteilung kann hier helfen Konflikten vorzubeugen.

 

3. Was gehört zum gemeinsamen Sorgerecht?

Wann beide Elternteile gemeinsam entscheiden müssen, ist nicht immer zweifelsfrei festzulegen und hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalles ab. Im Folgenden haben wir einige Themenbereiche zusammengefasst, in denen die Ausübung der gemeinsamen Sorge von Bedeutung ist.

 

a) Wer bestimmt den Aufenthaltsort des Kindes?

Prinzipiell müssen beide Elternteile gemeinsam darüber entscheiden, wo sich das Kind aufhalten darf. Das gilt vor allem für einen längerfristigen Ortswechsel. Hierbei handelt es sich nämlich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, die Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Entwicklung des Kindes haben kann.

Praxisbeispiel: Wohnort des Kindes

Über den Wohnort des Kindes können die Eltern nur gemeinsam entscheiden. Ausschlaggebend ist hierbei das Kindeswohl. Es sollte die Entscheidung getroffen werden, die den Interessen des Kindes am besten entspricht. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass kein Elternteil selbstständig entscheiden darf, dass das Kind fortan alleine bei ihm leben soll. Gelingt den Eltern keine Einigung über den Wohnort des Kindes, ist diese Entscheidung einem Gericht überlassen.

Geht es hingegen um einen kurzfristigen Aufenthalt, muss der andere Sorgeberechtigte nicht zwingend im Vorfeld zustimmen. Es ist prinzipiell ausreichend, dass zwischen den Eltern eine grundlegend übereinstimmende Haltung gegenüber dem Aufenthaltsort des Kindes vorliegt. Hiervon ist immer dann auszugehen, wenn keine triftigen Bedenken des anderen Teils zu erwarten sind.

Praxisbeispiel: Klassenfahrt

Entscheidungen über die Teilnahme des Kindes an einer Klassenfahrt oder einem eintägigen Schulausflug kann jedes Elternteil auch alleine treffen. Da es sich hierbei nur um einen kurzzeitigen Wechsel des Aufenthaltsorts handelt, genügt die Zustimmung eines Elternteils. Etwas anderes muss jedoch dann gelten, wenn der Ausflug über einen längeren Zeitraum geplant ist. Bei einem mehrwöchigen Sprachkurs im Ausland beispielsweise, müssen beide Elternteile zustimmen.

 

b) Wer entscheidet über Besuch und Umgang des Kindes?

Jedes Kind hat im Laufe des Heranwachsens Kontakt zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Menschen und Persönlichkeiten. Zwar haben die Eltern ab einem gewissen Punkt nur noch begrenzten Einfluss darauf, mit wem sich das Kind außerhalb des Elternhauses abgibt. Allerdings gehört es zur elterlichen Sorge, das Kind vor schlechtem Einfluss zu bewahren.

Praxisbeispiel: Ferienfreizeit

Möchte das minderjährige Kind an einer mehrwöchigen Ferienfreizeit teilnehmen, müssen die Eltern hierüber in der Regel gemeinsam entscheiden. Denn neben dem Wechsel des Aufenthaltsorts spielt auch das soziale Umfeld eine wesentliche Rolle.

Auch die Eltern haben ein Recht auf Umgang mit dem eigenen Kind. Leben die Eltern getrennt, ist es für das Kindeswohl von prägender Bedeutung, dass ihm der Kontakt zu beiden Elternteilen offensteht. Es zählt dementsprechend zur elterlichen Pflicht dem anderen Teil den Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu ermöglichen.

 

c) Wer entscheidet über die Ausbildung des Kindes?

Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sind den Sorgeberechtigten nur gemeinsam überlassen. Wesentlich für die Entwicklung des Kindes ist insbesondere die Wahl der passenden Schule. Die Eltern sollen sich also gemeinsam damit auseinandersetzen, welcher Schulort in Frage kommt und welche Schulform die Richtige ist. Die Eltern müssen die elterliche Sorge hier also gemeinsam ausüben.

Zukunftsweisend ist neben der Schullaufbahn auch die Wahl des Ausbildungsplatzes. Ist das Kind noch minderjährig, kommt den Eltern ein gemeinsames Mitspracherecht zu.

Praxisbeispiel: Wahl des Studienfaches und Studienortes

Wie auch bei der Berufsausbildung, haben die Eltern des minderjährigen Kindes auch bei der Wahl des Studienortes bzw. Studienfaches ein Mitspracherecht. Die Zustimmung der Eltern ist hier insbesondere für die Einschreibung an der Universität erforderlich. Was die Teilnahme an Abschlussprüfungen anbelangt, sind die landesrechtlichen Besonderheiten der Hochschulgesetze ausschlaggebend. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg können Minderjährige auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern an Klausuren teilnehmen.

 

d) Wer entscheidet über die Nutzung von Handy und Smartphone?

Mittlerweile ist es gang und gäbe, dass Kinder bereits im jungen Alter über ein Handy oder Smartphone verfügen. Auch wenn das Smartphone inzwischen zur selbstverständlichen Grundausstattung eines Jugendlichen gehört, müssen Minderjährige vor den Gefahren geschützt werden. Die Eltern sind aufgerufen, das Kind im Umgang mit dem Smartphone zu überwachen und zu begleiten.

Praxisbeispiel: Regeln zur Handy-Nutzung

Selbst wenn die Sorgeberechtigten getrennt leben, müssen sie gemeinsame Regeln aufstellen, wie und wann das Smartphone des Kindes genutzt werden darf. Die gemeinsame elterliche Sorge umfasst nämlich auch die Erziehung im Umgang mit neuen Medien und Kommunikationsmitteln.

 

4. Wann ist ein Anwalt im Sorgerecht einzuschalten?

Wenn sich die Eltern in ihren Sorgerechtsangelegenheiten nicht einigen können, kann das Familiengericht weiterhelfen. So kann es einerseits über Einzelfragen der elterlichen Sorge entscheiden und andererseits beurteilen, ob die Ausübung des Sorgerechts dem Kindeswohl genügt. Um Konflikte aufzulösen und in Zukunft zu verhindern, empfiehlt es sich zeitnah einen Anwalt im Familienrecht zu beauftragen. Im Rahmen einer persönlichen Beratung kann darüber hinaus auch besprochen werden, ob es sinnvoll ist, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

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Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
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