Was erwartet mich vor dem Arbeitsgericht? Ihre Kanzlei im Arbeitsrecht klärt auf!

Was erwartet mich vor dem Arbeitsgericht? Ihre Kanzlei im Arbeitsrecht klärt auf! EDIT Arbeitsgericht Für erfolgreiche Rechtsanwälte gehört das Auftreten vor Gericht zum Arbeitsalltag. Viele unserer Mandanten hingegen wissen nicht genau, was Sie bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht erwartet. Meist haben sie auch nur eine vage Vorstellung darüber, wie ein Gerichtsverfahren abläuft und auf welchen Grundprinzipien unserer Rechtsordnung basiert.
Arbeitsgericht

Für erfolgreiche Rechtsanwälte gehört das Auftreten vor Gericht zum Arbeitsalltag. Viele unserer Mandanten hingegen wissen nicht genau, was Sie bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht erwartet. Meist haben sie auch nur eine vage Vorstellung darüber, wie ein Gerichtsverfahren abläuft und auf welchen Grundprinzipien unserer Rechtsordnung basiert.

In diesem Beitrag widmen wir uns den Verfahrensgrundsätzen bei den Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten. Außerdem gehen wir auf den Sinn und Zweck des Gütetermins ein. Letztlich geben wir wertvolle Hinweise, wie Sie bei einem Gerichtsvergleich eine hohe Abfindungssumme aushandeln können.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Verfahrensgrundsätze beim Arbeitsgericht
  2. Das Güteverfahren vor dem Arbeitsgericht
  3. Gütliche Streitbeilegung durch Vergleich
  4. Vorteile eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht
  5. Fazit

 

  1. Verfahrensgrundsätze beim Arbeitsgericht

Gerichtsverfahren haben, unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet, in erster Linie den Zweck, die subjektiven Rechte der beteiligten Parteien zu schützen. Das geschieht, indem der oder die entscheidenden Richter die rechtlichen Ansprüche mit einer verbindlichen Entscheidung feststellen. Praktische Durchsetzungskraft wird dieser Gerichtsentscheidung dadurch verliehen, dass sie in der Regel vollstreckbar ist. Außerdem wird der objektiven Rechtsordnung Geltung verliehen sowie Rechtsfrieden und Rechtssicherheit hergestellt.

Die Parteien bestimmen durch die Stellung ihrer Anträge worüber vor Gericht überhaupt gestritten wird. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang vom sogenannten „Streitgegenstand“.

PRAXISTIPP → Welche Anträge Sie im Einzelnen stellen sollten, müssen Sie selbstverständlich nicht ohne professionelle Hilfe entscheiden. Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht berät Sie in jedem Verfahrensschritt, sodass Sie keine unüberlegten Entscheidungen treffen müssen.

Gerichtsverfahren sind grundsätzlich öffentlich und nicht vertraulich. Das gilt auch für das Arbeitsrecht. Der Grundsatz der Öffentlichkeit hat in Deutschland lange Tradition und soll eine Geheimjustiz und sachfremde Erwägungen vor Gericht verhindern.

Das gesamte Verfahren, die Stellung des Richters und der Parteien sind durch das Prozessrecht geregelt und durch Verfassungsrecht geschützt. Rechtsquellen sind hier etwa die Zivilprozessordnung oder das Arbeitsgerichtsgesetz. Das Arbeitsrecht ist durch erhebliche Machtunterschiede der Parteien geprägt. Diese vermeintliche Ungerechtigkeit wird vor Gericht unter anderem dadurch ausgeglichen, dass auch die wirtschaftlich oder finanziell stärkere Partei an das ordnungsgemäße Verfahren und die ergehende Entscheidung gebunden ist.

 

  1. Das Güteverfahren vor dem Arbeitsgericht

Nachdem die Klageschrift dem Gericht zugestellt wurde, wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Gütetermin anberaumt. Kurzum: das Güteverfahren stellt einen besonderen Verfahrensabschnitt des Prozesses vor dem Arbeitsgericht dar. Seine gesetzliche Grundlage findet sich in § 54 ArbGG.

Das Güteverfahren soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers zur Förderung einer einvernehmlichen Prozessbeendigung beitragen. Dementsprechend soll der vorsitzende Richter die Parteien bei einer Einigung unterstützen. Ist eine einvernehmliche Lösung offensichtlich nicht möglich, so soll das Güteverfahren die streitige Verhandlung vorbereiten.

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen soll in der Güteverhandlung das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien erörtert werden. Der vorsitzende Richter kann die individuellen Interessen sowie die Hintergründe des Konflikts ergründen, Risiken ansprechen und Folgeansprüche erörtern. Außerdem können die Dauer des Verfahrens und Kostenfragen besprochen werden.

Eine umfangreiche Sachaufklärung findet im Gütetermin in der Praxis meist nicht statt. Die Güteverhandlung dauert dementsprechend meist nur zwischen 10 und 20 Minuten.

 

  1. Gütliche Streitbeilegung durch Vergleich

Das Arbeitsrecht ist durch eine besonders enge Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gekennzeichnet. Dementsprechend spielt die gütliche Streitbeilegung – auch jenseits des Gütetermins – in arbeitsgerichtlichen Prozessen eine besondere Rolle. Diese Tatsache hat auch der Gesetzgeber erkannt. Dementsprechend soll nach § 57 ArbGG eine gütliche Einigung während des gesamten Verfahrens angestrebt werden.

PRAXISTIPP → Im Jahr 2012 endeten rund 60 Prozent aller Verfahren vor den Arbeitsgerichten durch Vergleich!

Prozessvergleiche dienen in erster Linie einer interessengerechten Verfahrensbeendigung. Im Kündigungsschutzverfahren beispielsweise ist die Klage zwar auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Ein Vergleich zielt jedoch in der Regel auf die Beendigung des Arbeitsvertrages in Verbindung mit einer Abfindungszahlung ab. Diese Perspektive entspricht den Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig eher als die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Bei der Frage der Höhe der Abfindung wägen die Parteien eine Vielzahl von Aspekten ab. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Argumente, die gegen die Wirksamkeit der Kündigung sprechen
  • Auswirkungen des Prozesses auf das Betriebsklima
  • Ansprüche anderer Arbeitnehmer
  • Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen einer Kündigung

 

  1. Vorteile eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht

Ein Prozessvergleich hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen eine Bandbreite an Vorteilen:

  • Wird das Verfahren mit einem Vergleich beendet, fallen keine Gerichtskosten an
  • Der Abschluss eines Gerichtsvergleichs führt zur sofortigen Beendigung des Rechtsstreites
  • Ein Vergleich kann sich je nach Einzelfall positiv auf das persönliche Verhältnis der Konfliktparteien auswirken
  • Ein protokollierter Vergleich stellt einen Vollstreckungstitel dar, auf dessen Basis die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann

 

Trotz dieser Vorteile muss der Abschluss eines Vergleichs aus taktischer Sicht gut durchdacht sein. Das liegt unter anderem daran, dass der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Gütetermins oftmals noch keine konkrete Vorstellung über die Erfolgsaussichten seiner Klage hat. Arbeitgeber sind meist sehr zurückhaltend was die Stellungnahme zur Wirksamkeit der Kündigung oder den genauen Kündigungsgründen anbelangt. So wird es der Gegenseite erschwert, die Gewinnchancen im Kündigungsschutzprozess realistisch einschätzen zu können.

Hinzu kommt, dass die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens sich auch auf die Höhe der Vergütung auswirkt, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlen muss, falls er das Verfahren verliert. Das finanzielle und wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers wächst also mit steigender Verfahrensdauer.

PRAXISTIPP → Für den Arbeitnehmer steigen die Chancen auf eine höhere Abfindung, wenn man sich nicht bereits im Gütetermin sondern zu einem späteren Zeitpunkt auf einen Vergleich einlässt. Hier ist Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts im Arbeitsrecht gefragt.

 

  1. Fazit

Verfahren vor den Arbeitsgerichten laufen in verschiedenen Schritten ab. Unabhängig davon, wie weit der Prozess schon fortgeschritten ist, kann der Rechtsstreit auch durch eine gütliche Einigung beigelegt werden. Hier liegen die Chancen für eine hohe Abfindung für den Arbeitnehmer.

Sie sollten sich durch die komplizierten Verfahrensschritte nicht abschrecken lassen Klage zu erheben und für Ihre Rechte einzustehen. Mit einer kompetenten Rechtsanwaltskanzlei im Arbeitsrecht haben Sie einen fachmännischen Partner an Ihrer Seite! Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf.

 

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Hülya Senol
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