Umgangsvereinbarung: Diese 10 Punkte sollten Sie regeln!

Wir haben für Sie eine Checkliste zur Umgangsvereinbarung vorbereitet, in der die wichtigsten Punkte, die Sie auf jeden Fall bedenken sollten, aufgeführt sind. Hieran können Sie sich orientieren, um die bestmögliche Lösung für Sie und Ihr Kind zu finden.
umgangsvereinbarung

Neben den Bedürfnissen des Kindes können auch die eigenen Wünsche und Vorstellungen in einer praktikablen Umgangsregelung berücksichtigt werden. Denn die Regelungen einer Umgangsvereinbarungen müssen so getroffen werden, dass sie für alle Beteiligten möglichst wenig zusätzliche Belastungen bedeuten. Das heißt jedoch nicht, dass sie als Elternteil alle Punkte bis ins Detail regeln müssen.

Wir haben für Sie eine Checkliste zur Umgangsvereinbarung vorbereitet, in der die wichtigsten Punkte, die Sie auf jeden Fall bedenken sollten, aufgeführt sind. Hieran können Sie sich orientieren, um die bestmögliche Lösung für Sie und Ihr Kind zu finden.

 

Checkliste: Diese Punkte müssen Sie bei der Umgangsvereinbarung regeln

Wichtig ist, dass sich Eltern vorab klar machen, welche Herausforderungen sich nach einer Scheidung oder Trennung für das gemeinsame Kind und die beiden Elternteile stellen. Nur wenn sich alle Beteiligten über ihre unterschiedlichen Bedürfnisse im Klaren sind, können sie die notwendigen Regelungen treffen. Vergegenwärtigen Sie sich dabei insbesondere folgende Punkte, die einer Regelung bedürfen:

PRAXISTIPP Wichtig ist nicht, welche Form die Umgangsvereinbarung hat. Eine schriftliche Fassung kann selbstverständlich für Klarheit sorgen und bei Streitfällen eine Grundlage schaffen. Vorgeschrieben ist die Schriftform jedoch nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie alle Aspekte besprochen haben, die für die Ausübung des Umgangsrechts wichtig sind!

 

  1. Wer hat das Umgangsrecht an den Wochentagen und dem Wochenende?

In die Umgangsvereinbarung sollten Regelungen aufgenommen werden, die die Besuche des Kindes an Wochentagen und am Wochenende betreffen. Finden Sie hierbei eine Lösung, die Ihren beruflichen Terminen und sonstigen Verpflichtungen entspricht. Frisch geschiedenen Eheleuten wird empfohlen, den Kontakt zum Ex-Partner hierbei so gering wie möglich zu halten, wenn anderenfalls das Kind darunter leiden könnte.

 

  1. Wo findet der Umgangskontakt statt?

Als Elternteil ist es Ihnen wichtig zu wissen, wo sich Ihr Kind aufhält, wenn es mit dem anderen Teil Zeit verbringt. Um Klarheit zu schaffen, können Sie vereinbaren, wo der Umgangskontakt stattfinden soll. Gerade in der Anfangszeit empfiehlt es sich, hier gemeinsame Vereinbarungen zu treffen.

 

  1. Wer hat außer den Eltern noch Kontakt zu dem gemeinsamen Kind?

Neben der Örtlichkeit spielt natürlich auch eine Rolle, mit wem das Kind Zeit verbringt. Neben den Eltern bestehen auch Umgangsrechte für die Großeltern und Geschwister des Kindes. Zudem haben auch andere enge Bezugspersonen ein Umgangsrecht, wenn sie für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen oder getragen haben. Dies betrifft insbesondere solche Personen, die über längere Zeit mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft zusammengelebt haben. Berücksichtigen Sie bei der Umgangsvereinbarung also auch gegenwärtige oder frühere Ehegatten des anderen Elternteils!

 

  1. Welche Umgangsregelungen gelten zu besonderen Ereignissen und Feiertagen?

Problematisch erweisen sich häufig Vereinbarungen im Hinblick auf Feiertage und Festlichkeiten, die im Kreise der Familie gefeiert werden. Diese müssen nicht auf Biegen und Brechen gemeinsam verbracht werden. Die Umgangsvereinbarung bietet Raum, flexible Lösungen zu finden. Sie können beispielsweise im Vorfeld vereinbaren, mit wem Ihr gemeinsames Kind Weihnachten oder Ostern verbringt.

Formulierungsbeispiel: Am 1. Weihnachtsfeiertag 2019 von 10:00 bis 19:00 Uhr erhält der Kindesvater das Umgangsrecht und verpflichtet sich, den Sohn von der Kindesmutter abzuholen.

 

  1. Wer bringt das Kind zu wichtigen Terminen und wer holt es ab?

Geht das Kind in eine Krippe, den Kindergarten oder in die Schule, sind Regelungen über die Abholung und Fahrtwege des Kindes zu treffen. Gleiches gilt für Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Sport oder Musik. Denn für die Kinder ist eine Teilnahme an diesen Aktivitäten von besonderer Bedeutung.

 

  1. Wie werden die Kosten für Einschulung, Geburtstagsfeiern und sonstigen Festlichkeiten aufgeteilt?

Geld ist häufig ein leidiges Thema im Bereich des Umgangsrechts, denn oftmals entsteht Streit darüber, wer für die Kosten von besonderen Feierlichkeiten aufkommen soll. Dies betrifft Ereignisse wie Geburtstage, die Einschulung oder die Kommunion. Um Konflikten vorzubeugen, sollten Sie bereits im Vorfeld festlegen, wie die Kosten unter den Elternteilen aufgeteilt werden. Hierbei können Sie Ihre eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse und die des Partners berücksichtigen.

 

  1. Wer übernimmt den Umgang in den Ferien?

Auch für die Ferienzeiten sind Planungs- und Organisationsgeschick gefragt. Getrennte Elternteile sollten sich die Frage stellen, wer in welchem Zeitraum für das Kind sorgen kann und welche Umgangsregelungen umsetzbar sind.

Formulierungsbeispiel: Der Kindesvater erhält das Umgangsrecht in der ersten Hälfte der Sommerferien 2019 und der ersten Woche der Herbstferien 2019.

 

  1. Was sind gemeinsame Erziehungsziele?

Getrenntlebende Elternteile haben meist unterschiedliche Lebensstile. Mit diesen Unterschieden kann das gemeinsame Kind gut zurechtkommen, wenn der Erziehungsstil von beiden Seiten beständig bleibt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, gemeinsame Erziehungsziele zu benennen, die beide Elternteile gleichermaßen fördern. Zugegebenermaßen sind in Text gegossene Vereinbarungen hier schwierig zu finden. Viel wichtiger ist allerdings der gemeinsame Dialog über diese Punkte. So fördern Sie die Erziehung des Kindes, indem Sie mit dem anderen Teil an einem Strang ziehen!

 

  1. Was wird bei Streit über Umgangsregelungen unternommen?

Auch bei der genausten Umgangsvereinbarung lassen sich Konflikte nie gänzlich ausschließen. Umso wichtiger ist es also, Regelungen für den Streitfall zu treffen, um das Wohl des Kindes nicht zu beeinträchtigen.

Ein typischer Konfliktpunkt betrifft beispielsweise den Umzug eines Elternteiles in eine andere Stadt oder ein anderes Land. Ein Umzug hat nämlich weitreichende Auswirkungen auf die Umsetzung und Ausgestaltung der Umgangsregelungen. Können Eltern sich durch Gespräche selbst nicht weiterhelfen, können Umgangsregelungen auch durch das Familiengericht getroffen werden. Das Familiengericht steht dann vor der schwierigen Aufgabe eine Regelung zu finden, die sowohl die beiderseitigen Interessen der Eltern, als auch das Wohl des Kindes berücksichtigt. Scheuen Sie nicht einen Rechtsanwalt im Familienrecht zu kontaktieren. Bei anwaltlicher Beratung können Sie sicher sein, dass Ihr Rechtsbeistand die Besonderheiten Ihres Einzelfalles herausarbeitet, die für die gerichtliche Entscheidung essentiell sind. Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf!

 

  1. In welchen Abständen wird die Umgangsvereinbarung überprüft?

Die Umgangsvereinbarung kann nur dann eine tragfähige Grundlage für den Alltag darstellen, wenn sie auch aktuell ist. Alter, Entwicklungsstand und die Bedürfnisse Ihres Kindes verändern sich. Eine in der Vergangenheit getroffene Umgangsverweigerung muss in der Folgezeit auf ihre Praxistauglichkeit getestet werden! Daher sollten Sie sich dazu verpflichten, die Sinnhaftigkeit und Aktualität der Regelungen regelmäßig zu überprüfen. Nehmen Sie in Ihre Umgangsvereinbarung also folgende Regelung auf:

Formulierungsbeispiel: Die von uns getroffene Umgangsvereinbarung wollen wir nach 6 Monaten gemeinsam überprüfen.

 

 

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