Arbeitsrechtliche Aspekte der Tätigkeit im Home-Office
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat 1.000 Angestellte befragt, ob sie in gesundheitsgefährdenden Situationen gern von zu Hause arbeiten würden. 58 Prozent der Befragten
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat 1.000 Angestellte befragt, ob sie in gesundheitsgefährdenden Situationen gern von zu Hause arbeiten würden. 58 Prozent der Befragten
Unsere Rechtsordnung sorgt für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs. Das bedeutet, dass das Kind prinzipiell mit beiden Elternteilen Zeit verbringen darf und soll. Doch was gilt in Zeiten von Corona für Patchwork-Familien und getrenntlebende Elternteile? Wir klären auf!
In diesem Beitrag gehen wir auf die absehbaren Auswirkungen des Corona-Virus auf das Arbeitsrecht ein und erläutern, was für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Krisensituation wichtig ist!
Lohnansprüche gegenüber dem Arbeitgeber sind beispielsweise nur in beschränktem Maße pfändbar. Doch was ist, wenn der Arbeitgeber unpünktlich, nur teilweise oder aber gar nicht zahlt? Betroffen sind nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern gleichermaßen auch Mini-Jobber und Teilzeitarbeitskräfte! Um die Lohnforderung gegenüber dem Arbeitgeber wirksam durchzusetzen, gibt es unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten, über die wir Sie in diesem Beitrag überblicksartig informieren!
Anlässlich der Scheidung kann sich ungeachtet eines Zugewinnausgleichs die Frage stellen, welcher Ehegatte welche Haushaltsgegenstände bekommt. Das Gesetz hilft hier weiter und gestattet unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Überlassung von Haushaltsgegenständen, der sogar vor Gericht geltend gemacht werden kann.
Erlaubt sich der Arbeitnehmer an Karneval einen arbeitsvertraglichen Pflichtverstoß, muss er mit der gelben Karte des Arbeitsrechts, der Abmahnung, rechnen. In besonders schweren Fällen kann sogar die Kündigung drohen.
In diesem Beitrag geben wir handfeste Tipps, um die arbeitsrechtliche Katerstimmung am Aschermittwoch zu vermeiden!
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
Hülya Senol
Hohenstaufenring 72
50674 Köln
Deutschland
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F: +49 (0) 221 29 00 52-11