Das Arbeitszeitgesetz – Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Köln

Im betrieblichen Alltag stellen sich für Arbeitnehmer viele Fragen zur Arbeitszeit. Muss ich auch sonntags arbeiten? Habe ich Anspruch auf einen Ausgleich für Nachtarbeit? Welche Pausenregelungen gibt es? Welche Rechte habe ich, wenn mein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr!

Im betrieblichen Alltag stellen sich für Arbeitnehmer viele Fragen zur Arbeitszeit. Muss ich auch sonntags arbeiten? Habe ich Anspruch auf einen Ausgleich für Nachtarbeit? Welche Pausenregelungen gibt es? Welche Rechte habe ich, wenn mein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt?

Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitszeitgesetz eine rechtliche Grundlage für diese Fragen geschaffen. Dabei steht der Schutz der Arbeitnehmer im Vordergrund. Für Unternehmen bietet das Arbeitszeitgesetz einen Rahmen für moderne Arbeitszeitmodelle. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über das gesetzliche Regelwerk und verdeutlichen Ihre Rechte als Arbeitnehmer!

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Wozu dient das Arbeitszeitgesetz?
  2. Was gehört zur Arbeitszeit?
  3. Pausen sind wichtig! Aber wie?
  4. Besonderer Schutz bei Nachtarbeit
  5. Mehr Flexibilität für bestimmte Branchen
  6. Fazit – Ihre Rechte bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

 

  1. Wozu dient das Arbeitszeitgesetz?

Mit dem Arbeitszeitgesetz legt der Gesetzgeber fest, wann und wie lange Arbeitnehmer höchstens arbeiten dürfen. Es stellt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicher, indem es die tägliche Höchstarbeitszeit begrenzt und ein Mindestmaß an Ruhepausen während der Arbeit anordnet. Gleichzeitig enthält das Gesetz die Rahmenregelungen für die Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten, die heutzutage immer wichtiger werden. An Sonn- und Feiertagen gilt grundsätzlich Arbeitsruhe. Auch diese wichtige Regelung findet sich im Arbeitszeitgesetz.

PRAXISTIPP → Das Arbeitszeitgesetz richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch Auszubildende werden von den gesetzlichen Regelungen geschützt. Eine Sonderstellung nehmen Beamte ein. Das Arbeitszeitgesetz finden für sie keine Anwendung – hier gelten Sonderregelungen!

 

  1. Was gehört zur Arbeitszeit?

Die Grundregel ist ganz einfach: Arbeitszeit ist die Zeit zwischen dem Beginn und Ende der Arbeit. Nicht mitgezählt werden die Ruhepausen. Zur Arbeitszeit gehört jedoch nicht nur die Vollarbeit. Auch Zeiten mit vergleichsweise geringer Arbeitsbelastung, wie beispielsweise der Bereitschaftsdienst, gelten in vollem Umfang als Arbeitszeit. Rechnet man diese Stunden zusammen, haben Arbeitnehmer grundsätzlich ihren bewährten Acht-Stunden-Tag. Ist dieses Pensum abgeleistet, hat der Beschäftigte nach Arbeitsschluss einen Anspruch auf grundsätzlich elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Lediglich in einigen wenigen Bereichen kann diese gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden. Das ist vor allem in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen möglich, in denen Menschen behandelt oder gepflegt werden.

Übrigens: Es ist gesetzlich untersagt, dass mehr als sechs Stunden ohne Pause gearbeitet wird.

In vielen Unternehmen ist an manchen Arbeitstagen mehr zu tun, an anderen weniger. Das Arbeitszeitgesetz hat hierauf reagiert und lässt eine gewisse Flexibilität zu: Arbeitnehmer können ohne Weiteres bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten. Die verlängerte Arbeitszeit muss jedoch innerhalb von sechs Monaten auf durchschnittlich acht Stunden pro Werktag ausgeglichen werden.

 

  1. Pausen sind wichtig! Aber wie?

Auch die Arbeitspausen sind durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Grundsätzlich steht jedem Beschäftigten eine Pause zu. Das heißt: Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden, muss der Arbeitnehmer mindestens 45 Minuten pausieren. Ob die Pause am Stück genommen werden muss, oder ob auch kürzere Arbeitsunterbrechungen von mindestens 15 Minuten möglich sind, entscheidet der Arbeitgeber. Dies steht ihm im Rahmen seines Weisungsrechts zu. Auch der Betriebs- oder Personalrat kann in die Ausgestaltung der Pausenregelungen mit eingebunden werden.

 

  1. Besonderer Schutz bei Nachtarbeit

Die Gesundheit geht vor. Aus diesem Grund werden Nachtarbeiter besonders geschützt. Dazu zählt grundsätzlich jede Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr, die mehr als zwei Stunden andauert. Wer normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht und an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leistet, gilt als Nachtarbeitnehmer. So ordnet es das Arbeitszeitgesetz an. Diese Arbeitnehmergruppe steht unter einem besonderen gesundheitlichen Schutz. Hierzu ordnet der Gesetzgeber eine arbeitsmedizinische Untersuchung an. Wer gesundheitlich gefährdet ist, kann sich auf einen Tagesarbeitsplatz versetzen lassen, wenn es die betrieblichen Möglichkeiten zulassen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die Kinder unter zwölf Jahren haben oder betreuungsbedürftige Angehörige pflegen müssen.

PRAXISTIPP → Nachtarbeitnehmer dürfen nicht zu kurz kommen: Auch wer nachts arbeitet, hat ein Recht auf betriebliche Weiterbildung. Ihnen ist freien Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen zu gewähren, die Ihren Aufstieg fördern.

 

  1. Mehr Flexibilität für bestimmte Branchen

Bestimmte Wirtschaftszweige sind auf besondere Flexibilität angewiesen. Tarifvertragsparteien können auf diese Bedürfnisse ihrer Branche reagieren.

  • In der Landwirtschaft kann die Arbeits- und Ruhezeit den Witterungsverhältnissen angepasst werden
  • Im Bereich der Personenpflege kann die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeit an dem Wohl der betreuten Personen ausgerichtet werden
  • Auch im öffentlichen Dienst kann die Arbeitszeit der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit angepasst werden

Voraussetzung allerdings ist, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich geschützt und die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von zwölf Monaten nicht überschritten wird.

 

  1. Fazit – Ihre Rechte bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

Als Arbeitgeber haben Sie ein Recht darauf, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Verstößt ihr Arbeitgeber hiergegen, können Sie die Einhaltung der gesetzlich vorgesehen Arbeitszeiten vor dem Arbeitsgericht einklagen. Außerdem steht Ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Sie können also die Mehrarbeit, die der Arbeitgeber unter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz von Ihnen verlangt, verweigern. Bevor Sie das tun, sollten Sie sich jedoch von einem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht beraten lassen. Anderenfalls können Konsequenzen drohen! Sie sollten also keine Abmahnung oder Kündigung riskieren. Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf, um die nächsten Schritte persönlich und individuell abzustimmen!

 

 

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