Kündigung erhalten – Welche Schritte sind zu beachten?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Nicht jede Kündigung ist auch wirksam! Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf Sie achten müssen und wobei Ihnen Ihr Rechtsbeistand Unterstützung leisten kann.
Kündigung Anwalt Köln

Wenn die Kündigung zuhause eintrifft, macht sich bei den meisten Menschen schnell die Verzweiflung breit. Schockiert über deren Erhalt, muss das Geschehene zunächst verarbeitet werden. Dieser Reflex ist durchaus nachvollziehbar. Allzu lange sollten Sie sich jedoch nicht Zeit lassen! Wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Anwalt in Köln, um keine Nachteile davonzutragen.

Denn wer zu lange wartet, kann nach Ablauf der Frist nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Wenden Sie sich frühzeitig an uns, sodass wir als Anwalt in Köln Ihre Interessen durchsetzen können!

 

1. Was soll man tun, wenn man die Kündigung erhalten hat? Anwalt in Köln kontaktieren!

Sobald die Kündigung eingetroffen und der erste Schock überwunden ist empfiehlt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren. In den meisten Fällen ist nämlich eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend. Auf diesem Wege überprüft das zuständige Arbeitsgericht die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung.

PRAXISTIPP→ Wenn für Sie das Arbeitsgericht in Köln zuständig ist, empfiehlt es sich einen Anwalt in Köln zu beauftragen. Allerdings sind wir für Sie auch gerne deutschlandweit tätig!

Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Arbeitsbedingungen fort. Die Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht zu erheben.

 

2. Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Damit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Arbeitnehmereigenschaft: Zunächst einmal müssen Sie Arbeitnehmer sein.
  2. Wartefrist: Sodann muss die Wartefrist von sechs Monaten verstrichen sein. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung in demselben Betrieb oder Unternehmen bestanden haben muss.
  3. Kein Kleinbetrieb: Des Weiteren darf es sich bei Ihrem Arbeitgeber um keinen Kleinbetrieb handeln. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat und in dem Betrieb in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden, dann handelt es sich bei Ihrem Arbeitgeber nicht um einen Kleinbetrieb. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat, reicht zur Erfüllung dieser Voraussetzung aus, dass in der Regel mehr als fünf Beschäftigte beschäftigt werden, wobei die Beschäftigten zum Kündigungszeitpunkt identisch sein müssen.

Wird die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bejaht, erfolgt die Prüfung, ob die ausgesprochene Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch personenbedingte Gründe oder verhaltensbedingte Gründe oder betriebliche Erfordernisse bedingt ist.

PRAXISTIPP→ Diese Voraussetzungen sind in der Praxis nicht immer leicht festzustellen. Ihr Anwalt übernimmt für Sie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen!

 

3. Macht die Erhebung einer Kündigungsschutzklage bei einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung Sinn?

Bei Erhalt einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung, also einer Kündigung, bei der die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, sollten Sie ebenfalls die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erwägen, wenn der fristlosen, außerordentlichen Kündigung keine Abmahnung wegen desselben Verstoßes bzw. Vorwurfes vorausgegangen ist. Denn dann stellt sich der Ausspruch einer fristlosen Kündigung in aller Regel als unverhältnismäßig dar.

 

4. Warum anwaltliche Beratung und Vertretung bei Erhalt einer Kündigung wichtig ist:

Bei Erhalt einer Kündigung ist anwaltlicher Rat unabdingbar. Sie sollten in jedem Fall die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage durch einen Rechtsanwalt, bestenfalls durch einen im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, prüfen lassen. Denn oft gehen mit dem Ausspruch einer Kündigung weitere Ansprüche und Fragen einher, wie beispielsweise Urlaubsabgeltung, Freistellung, Abfindung, Zeugnis. Hier unterstützt Sie selbstverständlich Ihre Anwältin in Köln!

 

5. Welche Kosten kommen bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage auf mich zu?

Bei den Arbeitsgerichten des ersten Rechtszugs trägt jeder seine Rechtsanwaltskosten selbst. Dies gilt selbst dann, wenn man den Prozess gewinnt. Auf wie viel sich die Rechtsanwaltskosten belaufen können, hängt maßgeblich vom Streitwert ab. Diese bedeutende Frage können wir bereits während der ersten Kontaktaufnahme besprechen!

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Kontakt

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
Hülya Senol
Hohenstaufenring 72
50674 Köln
Deutschland

info@kanzlei-senol.de

T: +49 (0) 221 29 00 52-12
F: +49 (0) 221 29 00 52-11

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