Wenn das Kind vor Gericht steht – Wer steht für seine Interessen ein?

Wenn das Kind im Fokus einer Gerichtsverhandlung steht, muss jemand seine Interessen ordnungsgemäß vertreten und in das Verfahren einbringen. In der Praxis übernimmt das der Verfahrensbeistand! In diesem Beitrag gehen wir auf den Verfahrensbeistand im Familienrecht ein. Wir erklären seine Aufgabe und Rolle im Gerichtsprozess und gehen auf praxisrelevante Fragen ein.
Kind vor gericht

Mehr als 11 Jahre ist es her, dass der Gesetzgeber die Figur des sogenannten „Verfahrensbeistands“ geschaffen hat. Auch wenn dieser Verfahrensbeteiligte im familiengerichtlichen Verfahren fest etabliert ist, ist in der breiten Öffentlichkeit noch eher unbekannt, welche Rechte und Pflichten er hat. Insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Interessen durch den Verfahrensbeistand gewahrt werden sollen, kennen in den seltensten Fällen ihre Rechte. Das ist umso bedauerlicher, da Jugendliche im Alter von über 14 Jahren keine besondere Rechtsbelehrung erhalten.

 

In diesem Beitrag gehen wir auf den Verfahrensbeistand im Familienrecht ein. Wir erklären seine Aufgabe und Rolle im Gerichtsprozess und gehen auf praxisrelevante Fragen ein.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Kind vor Gericht
  2. Sicherung der Rechte und Interessen des Kindes
  3. Warum Sie auf einen Verfahrensbeistand für Ihr Kind achten sollten!
  4. Mit Anwalt und Verfahrensbeistand eine gemeinsame Lösung finden

 

  1. Das Kind vor Gericht

Beim Verfahren vor dem Familiengericht kann das Kind in unterschiedlichen Situationen in den Rechtsstreit eingebunden werden. Gerade bei solchen Konflikten, bei denen das Wohl des Kindes im Zentrum der Lösungsfindung steht, ist es oftmals notwendig, dass das Gericht das Kind persönlich anhört.

PRAXISTIPP → Gerade bei Umgangsstreitigkeiten, wenn die Eltern sich gegenseitig vorwerfen, für die Kindeserziehung ungeeignet zu sein, kommt es auch auf den Willen des Kindes an. Erst nach einer persönlichen Anhörung kann ermittelt werden, was das Beste für sein Wohlergehen ist!

Das Familiengericht kann das Kind grundsätzlich immer persönlich anhören, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat. So sieht es § 159 Abs. 1 des Familienverfahrensgesetzes vor. Unterhalb dieser Altersgrenze jedoch kann das Gericht das Kind nur persönlich anhören, wenn seine Neigungen, Bindungen und sein Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind. Ausschlaggebend ist, dass das Kind ein Alter und Entwicklungsstand erreicht hat, bei dem es seinen Willen auch artikulieren kann.

 

  1. Sicherung der Rechte und Interessen des Kindes

In Kindschaftssachen kann das Gericht für das minderjährige Kind einen Verfahrensbeistand bestellen, soweit es das für erforderlich erachtet. In unterschiedlichen Fallkonstellationen drängt sich die Erforderlichkeit einer solchen unabhängigen Interessenvertretung des Kindes auf.

Haben beispielsweise die Eltern durch unterschiedliche Anträge deutlich gemacht, dass sie für die Belange des Kindes keine gemeinsamen Lösungen mehr finden können, ist ein Verfahrensbeistand hinzuzuziehen. Neben aller Arten von Sorgerechtsstreitigkeiten betrifft dies auch Fälle, in denen ein Kind gegen seinen Willen in einer pädagogischen oder kinderpsychiatrischen Einrichtung untergebracht werden soll.  Auch bei Vorwürfen einer Kindeswohlgefährdung oder eines Fehlverhaltens eines Elternteiles gegenüber dem Kind, werden die Kindesinteressen durch den Beistand besonders abgesichert.

 

  1. Warum Sie auf einen Verfahrensbeistand für Ihr Kind achten sollten!

Damit Ihr Kind mit Hilfe der Unterstützung eines Verfahrensbeistandes auf die Gestaltung und den Ausgang des Rechtsstreits Einfluss nehmen kann, sollten Sie so früh wie möglich die Hinzuziehung eines Beistandes anregen.

PRAXISTIPP → Eine im Familienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei weiß wie wichtig der Verfahrensbeistand zur Wahrung der Kindesinteressen ist. Wir können die richtigen Schritte in die Wege leiten!

Wird kein Verfahrensbeistand bestellt, besteht die Gefahr, dass die Interessen und der Wille des Kindes nicht ausreichend berücksichtigt werden. Alle Verfahrensbeteiligte, insbesondere zerstrittene Eltern sollten sich stets vor Augen halten, dass das gemeinsame Kind nicht als Objekt der Gerichtsverhandlung behandelt werden darf!

Die Beistandsperson hat zu diesem Zwecke für den Wille des Kindes einzustehen, ohne dass sie an dessen Weisungen gebunden ist. Seine Aufgaben unterscheiden sich also erheblich von denen eines Rechtsanwalts!

 

  1. Mit Anwalt und Verfahrensbeistand eine gemeinsame Lösung finden

Der Verfahrensbeistand wendet sich üblicherweise im Rahmen der mündlichen Verhandlung an das Gericht, berichtet über seine Erkenntnisse und gibt eine Empfehlung ab. In der Praxis macht das Gericht diese Einschätzungen häufig zur Grundlage seiner Entscheidungen oder nutzt sie als Basis für Einigungsgespräche zwischen den Eltern.

PRAXISTIPP  Als Elternteil macht es Sinn, sich intensiv mit dem Verfahrensbeistand über Ihre eigenen Vorstellungen und Pläne auszutauschen. Betrachten Sie ihn also nicht als Gegner!

Als Kanzlei im Familienrecht unterstützen wir Sie im Sorgerecht, Umgangsrecht und sonstigen Kindschaftssachen. Aufgrund unserer Erfahrung haben wir Fingerspitzengefühl im Umgang mit dem Verfahrensbeistand. Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf!

 

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Kontakt

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
Hülya Senol
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50674 Köln
Deutschland

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T: +49 (0) 221 29 00 52-12
F: +49 (0) 221 29 00 52-11

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