Alaaf und Helau! – Arbeitsrechtliches zum Karneval
Erlaubt sich der Arbeitnehmer an Karneval einen arbeitsvertraglichen Pflichtverstoß, muss er mit der gelben Karte des Arbeitsrechts, der Abmahnung, rechnen. In besonders schweren Fällen kann sogar die Kündigung drohen.
In diesem Beitrag geben wir handfeste Tipps, um die arbeitsrechtliche Katerstimmung am Aschermittwoch zu vermeiden!