Die verhaltensbedingte Kündigung

Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine verhaltensbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber muss nämlich eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, damit die Kündigung auch wirksam ist. Hier erfahren Sie mehr!
Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine verhaltensbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber muss nämlich eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, damit die Kündigung auch wirksam ist. Hier erfahren Sie mehr!
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
Hülya Senol
Hohenstaufenring 72
50674 Köln
Deutschland
T: +49 (0) 221 29 00 52-12
F: +49 (0) 221 29 00 52-11
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