Betriebsratsarbeit in Zeiten von Corona – Präsenzsitzungen erlaubt?
Während wir auf das Schutzkonzept für die Belegschaft schon genauer eingegangen sind, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun eine weitere Facette des Arbeitsrechts in Zeiten von Corona erschlossen: Wenn notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, darf der Betriebsrat je nach Einzelfall auch Präsenssitzungen abhalten. Wir klären auf auf!